Allgemeine Geschäfts-bedingungen
Ansprechpartner: Felix Franz
Sitz: Ebentaler Straße 139, 9020 Klagenfurt
Stand: 03.02.2023

Email: Felix@fenix.video
Telefon: 06641870129

Übersicht
1. Geltung, Vertragsabschluss:
1. Felix Franz erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen Felix Franz und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die AGB sind ausschließlich für Rechtsbeziehung mit Unternehmern anwendbar, sohin B2B und gelten auch wenn sie durch einen Partnerbetrieb präsentiert werden.
2. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von Felix Franz schriftlich bestätigt werden.
3. Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht Felix Franz ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch Felix Franz bedarf es nicht.
4. Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
6. Die Angebote von Felix Franz sind freibleibend und unverbindlich.
7. Felix Franz weist den Kunden vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von „Social-Media-Kanälen“ (z.B. Facebook, im Folgenden kurz: Anbieter) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigen Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das von Felix Franz nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden. Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar von den Anbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des ursprünglichen, rechtmäßigen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen. Felix Franz arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die sie keinen Einfluss hat, und legt diese auch dem Auftrag des Kunden zu Grunde. Ausdrücklich anerkennt der Kunde mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen. Felix Franz beabsichtigt, den Auftrag des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien von „Social Media Kanälen“ einzuhalten. Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann von Felix Franz aber nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar ist.

2. Konzept- und Ideenschutz
1. Hat der potentielle Kunde Felix Franz vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt von Felix Franz dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:
2. Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch Felix Franz treten der potentielle Kunde und von Felix Franz in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Die AGB sind immer einsehbar online unter fenix.pictures.
3. Der potentielle Kunde anerkennt, dass Felix Franz bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.
4. Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung von Felix Franz ist dem potentiellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.
5. Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen. Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von von Felix Franz im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.
6. Sofern der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von Felix Franz Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies Felix Franz binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per
7. E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.
8. Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass Felix Franz dem potentiellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass Felix Franz dabei verdienstlich wurde.
9. Der potentielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung zuzüglich 20 % Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung von Felix Franz ein.
10. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden
11. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Vertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch von Felix Franz, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll („Angebotsunterlagen“). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung von Felix Franz. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der von Felix Franz.
12. Alle Leistungen von Felix Franz (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Kunden gelten sie als vom Kunden genehmigt.
13. Der Kunde wird Felix Franz zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Auftragserfüllung benötigt werden.
14. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch Felix Franz zu. Felix Franz wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde Felix Franz alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Felix Franz ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für Felix Franz mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber die Übermittlung der mangelhaften
15. (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.
16. Es obliegt auch dem Auftraggeber, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Felix Franz ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. Felix Franz haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.
17. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber Felix Franz gemäß § 933b Abs 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.
18. Felix Franz behält sich das Recht vor für welche Maßnahmen der Kunde sein Material extra nutzen kann (andere Firmen oder Betriebsfremde Firmen) eine Nutzung muss vor Nutzen immer schriftlich erhoben werden. Felix Franz kann im Sonderfall für sein Material Lizenzgebühren in angemessenem Umfang erheben. Davon ist auch der Anspruch auf Rohmaterial wenn nicht explizit vereinbart ausgeschlossen.
19. Felix Franz behält sich das Recht vor, bei Drehs bis zu 30 Minuten zu spät zu erscheinen. Der Kunde akzeptiert dies in der Zusammenarbeit. um das bestmögliche Produkt zu erhalten. Der Kunde ist angehalten die nötige Flexibilität mitzubringen. Absagen danach von Kundenseite aus wird als entsprechend einer Inanspruchnahme verrechnet.

3. Haftung und Produkthaftung
1. In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung Felix Franz und die seiner Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung von Felix Franz ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“. Jegliche Haftung von Felix Franz für Ansprüche, die auf Grund der von Felix Franz erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn Felix Franz seiner Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet Felix Franz nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat Felix Franz diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
2. Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung ven Felix Franz. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.

4. Datenschutz
1. Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten,( nämlich Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer, Logos) zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden. Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird.
2. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail, Telefon oder Brief an die im Kopf der AGB angeführten Kontaktdaten widerrufen werden.

5. Anzuwendendes Recht
1. Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen Felix Franz und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UND Kaufrechts.

6. Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort ist Klagenfurt. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald Felix Franz die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.
2. Als Gerichtsstand für alle sich zwischen Felix Franz und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für Klagenfurt sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist Felix Franz berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
3. Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden

7. Außerordentliche Kündigung & Kündigung
1. Jahresbegleitungen für Youtube (12 Monate Youtube STANDART) werden nach ihrer einjährigen Laufzeit automatisch verlängert sofern sie nicht 3 Monate vor Laufzeitende schriftlich gekündigt werden. Sofern sie früher abgebrochen oder nicht weiter geführt werden von Kundenseite besteht die Möglichkeit einer vorzeitigen Kündigung,
2. Vorzeitige Kündigung
Im Fall einer vorzeigen Kündigung werden entsprechend den ausstehenden Monaten im Regelsatz 6 Monate der Gesamtleistung verrechnet. Sollte die Restlaufzeit unter 6 Monaten betragen wird ebenfalls die 6 monatige Gesamtleistung verrechnet da Felix Franz Unannemlichkeiten entstehen . Die Gesamtleistung versteht sich als Betrag zuzüglich Umsatzsteuer in Höhe von 20%.
8. Zahlungsverzug
Es wird darauf hingewiesen das bei der Rechnungslegung die in der Regel nach Beendigung des Auftrags erfolgt die Mahnstufen 10% für Erstmahnungen und weitere 20% in der Zweitmahnung betragen. Vertraglich ist damit gemeint dass vom Rechnungsbetrag im Verzug diese eingefordert werden kann. Die Mahnstufen erfolgen nach 2 Zahlungserinnerungen die innerhalb von 7 Tagen zugestellt. In besonderen Fällen kann die Frist von Felix Franz erweitert werden sofern sich der Schuldner meldet und darum bittet.
Sollte im geordneten Fall auch nach der 2. Mahnung keine Zahlung erfolgen, wird ein Anwalt eingeschaltet. Die zusätzlichen Kosten des Anwalts trägt in diesem Fall der Verursacher der Nichtzahlung.
© 2024 Fenix GmbH. Alle Rechte vorbehalten
Besuche uns in Klagenfurt.